(Hinweis: unterstrichene Wörter oder Texte sind verlinkt)
Reinhold Burger, der Erfinder der Thermosflasche, hat sich durch seine Innovationen einen festen Platz in der Geschichte gesichert. Neben der Thermosflasche, die heute in nahezu jedem Haushalt weltweit zu finden ist, trug er mit der Entwicklung eines medizinischen Bestrahlungsgeräts zur Erzeugung von Kaltem Rotlicht (Frigisolair), eines Zündkerzenprüfgeräts und einer in der Medizin verwendeten Röntgenröhre zu bedeutenden Fortschritten bei.
Die anschließende Auflistung seiner erteilten Patente, Gebrauchsmuster und Markennamen basiert auf umfangreichen Recherchen, Dokumenten aus dem Reinhold-Burger-Museum und Fachliteratur. Es ist anzumerken, dass einige Patente und Gebrauchsmuster nicht digital vorliegen und bei einigen Nummern die genauen Bezeichnungen fehlen. Nichtsdestotrotz haben wir uns entschieden, diese Informationen mit aufzunehmen, um das Ausmaß seiner Leistungen zu dokumentieren.
„Das Gebrauchsmuster wird auch als „Kleines Patent” bezeichnet und gibt dem Inhaber die gleichen Rechte wie es ein Patent tut. Allerdings ist im Gegensatz zum Patent die maximale Gültigkeitsdauer auf zehn Jahre beschränkt. Das Patent dagegen hat eine Gültigkeitsdauer von 20 Jahren. Ein weiterer Unterschied ist, dass sich keine technischen Verfahren schützen lassen“.
Anmerkung: Lt. einer Zeitungsanzeige vom 02. März 1909 zur "Thermos" gab es schon 60 Gebrauchsmusteranmeldungen der Thermos Gesellschaft und der Thermos Aktiengesellschaft und einige Patente, die wir bisher noch nicht sichten konnten.
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